Angeborene Hörstörungen kann man nicht sehen – daher vergehen oft Monate, bis sie entdeckt werden. Da gutes Hören für die weitere Entwicklung von Kindern entscheidend ist, wird bereits bei Neugeborenen in den ersten Lebenstagen ein Hörtest durchgeführt.
Dazu wurde 1995 als Vorsorgeuntersuchung das allgemeine Neugeborenen Hörscreening (Siebtest) eingeführt, um jene Neugeborenen frühzeitig zu erkennen, bei denen eine Hörschädigung vorliegt. Die Testung erfolgt ohne Belastung für das Kind und dauert nur wenige Minuten.
Im Rahmen des Hörscreenings werden
- otoakustische Emissionen gemessen oder
- evozierte Hirnstammpotentiale nachgewiesen.
Bei der Messung der otoakustischen Emissionen wird eine Sonde in den Gehörgang des Babies eingeführt, über die ein leises Geräusch abgegeben wird. Die beim Hörvorgang im normal hörenden Ohr erzeugten otoakustischen Emissionen werden über die Sonde nachgewiesen und registriert. Die Messungen erfolgen im natürlichen Schlaf des Kindes und stellen keine Belastung dar. |